Durchführungsbeschluss (EU) 2025/387 der Kommission vom 27. Februar 2025 zur Anerkennung gemäß Artikel 31 Absätze 2 und 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001, dass der Bericht genaue Daten für die Messung der auf den Anbau von Weizen, Roggen, Wintergerste, Sommergerste, Triticale, Raps, Körnermais, Sonnenblumen, Sojabohnen, Zuckerrüben, Kartoffeln und Silomais in Österreich zurückgehenden Treibhausgasemissionen enthält