Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1028 der Kommission vom 27. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/355 hinsichtlich bestimmter Anlagen in Dänemark, Frankreich und Schweden, die in dem Verzeichnis der Anlagen aufgeführt sind, die unter das in der Richtlinie 2003/87/EG festgelegte Emissionshandelssystem der Union fallen