Durchführungsbeschluss der Kommission vom 27. September 2012 zur Änderung des Anhangs I der Entscheidung 2004/211/EG hinsichtlich der Einträge zu Bahrain und Brasilien in der Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von lebenden Equiden sowie von Equidensperma, -eizellen und -embryonen in die Europäische Union zugelassen ist (2012/532/EU)