Entscheidung der Kommission vom 2. Mai 2007 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen aufgrund des Beitritts Bulgariens, die von der Richtlinie 2002/53/EG des Rates abweichen und das Inverkehrbringen des Saat- und Pflanzguts von Sonnenblumensorten ( Helianthus annuus ) betreffen, deren Resistenz gegen Orobanche spp. nicht erwiesen ist (2007/329/EG)