Änderung der Liste der amtlichen oder amtlich anerkannten Stellen, die zur Verleihung von Auszeichnungen für Tafelweine mit geografischer Angabe, Qualitätsweine b.A. und eingeführte Weine mit geografischer Angabe berechtigt sind (Veröffentlicht gemäß Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3201/90 der Kommission)