Durchführungsbeschluss der Kommission vom 24. Juli 2014 zur Änderung der Anhänge der Entscheidung 92/260/EWG in Bezug auf die zeitweilige Zulassung registrierter Pferde aus Costa Rica und der Entscheidung 2004/211/EG hinsichtlich der Einträge zu Brasilien und Costa Rica in der Liste der Drittländer und Teile von Drittländern, aus denen die Einfuhr lebender Equiden sowie von Equidensperma, Eizellen und Embryonen von Equiden zugelassen sind (2014/501/EU)